Allgemeine Geschäftsbedingungen2025-11-19T16:36:49+01:00

1) Vertragsgegenstand
a. Die Mitgliedschaft bei der FACTORY berechtigt zur Teilnahme an Kursen des
jeweils gültigen Kursplans
b. Die Häufigkeit der Nutzung richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag: 5 Mal,
9 Mal oder unbegrenzte Male pro Monat. Jedoch ist die Teilnahme auf maximal einen
Kurs pro Tag beschränkt.
c. Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und nicht veräußerbar oder anderweitig auf
Dritte übertragbar.
d. Im Falle minderjähriger Mitglieder muss ein Erziehungsberechtigter die AGB
annehmen. Für das minderjährige Mitglied zählen alle hier aufgeführten Bestimmungen.
e. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Benutzung
der Einrichtung und der Durchführung der Programme. Sie beruht vielmehr darauf, dass
FACTORY dem Mitglied Räume, Ausstattung und Einrichtung auf eigenes Risiko zu
festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt.
i. Versäumt das Mitglied Veranstaltung oder
Besuchszeiten, ist FACTORY weder zu irgendeiner Nachleistung noch zur Rückzahlung
oder Teilrückzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
ii. Nicht erfolgte Abmeldungen für Kurse
innerhalb der im Buchungssystem hinterlegten Fristen führen dazu, dass die
Dienstleistung als erbracht angesehen wird. Zusätzlich wird eine „No Show“ – Gebühr von 10
€ erhoben.
f. FACTORY behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des
Kursangebotes vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und
Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten, Gefährdung der Mitglieder oder
Dritte, zur Durchführung von Veranstaltungen oder wegen dienstlicher Gründe von
jeweils bis zu einer Woche, höchstens aber 3 Wochen pro Jahr.
i. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf
Rückvergütung oder Reduzierung des Beitrages, da dies bereits in der Preiskalkulation
zugunsten des Mitglieds berücksichtigt worden ist.
g. Eine Verlegung von FACTORY innerhalb des Stadtgebietes berechtigt das
Mitglied nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

2) Hausordnung
a. Die Anweisungen des Personals (mündlich sowie in Schriftform) ist stets Folge zu
leisten.
b. Sachbeschädigungen in Räumlichkeiten, an Trainingsgeräten und/oder an der
Einrichtung werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
c. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten nicht gestattet.
d. Trainingsgeräte sind nach Benutzung zu reinigen und zurückzulegen.
e. Eltern haften für Ihre Kinder.

3) Zahlungsbedingungen
a. Hiermit erteilt das Mitglied FACTORY bis auf Widerruf die Berechtigung, den
vereinbarten Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jedes Kalendermonats per SEPA-
Lastschriftmandat vom angegebenen Bankkonto des Mitglieds abzubuchen.
b. Wird der Vertrag nicht am 01. eines Kalendermonats geschlossen, wird derMonatsbeitrag für den laufenden Monat anteilig erhoben und einmalig gemeinsam mit
dem Betrag für den nächsten Monat eingezogen.
c. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass zum jeweiligen Abbuchungstermin
eine ausreichende Kontodeckung gegeben ist. Im Falle der vom Mitglied zu vertretenen
Nichteinlösung trägt das Mitglied die entstanden Kosten zzgl. Bearbeitungsgebühr.
d. Die Gewährung von Rabatten auf den Mitgliedsbeitrag ist ggf. mit Bedingungen
wie dem Schüler-, Studenten- oder Auszubildendenstatus verknüpft. Dem Mitglied
obliegt die Pflicht, die Erfüllung der für die Gewährung nötigen Bedingungen zu Beginn
jedes Quartals unaufgefordert nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht oder erfüllt das
Mitglied die Bedingungen zur Rabattierung nicht mehr, wird der Vertrag mit allen
Modalitäten in einen regulären Vertrag mit gleichwertigen Leistungsumfang
umgewandelt. Die Vertragslaufzeit beleibt hiervon unberührt.
e. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug von zwei Monatsbeiträgen oder mehr, wird
der gesamte Betrag bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort fällig. Die
Berechtigung zur Erhebung von Verzugszinsen und Mahnkosten bleibt hiervon
unberührt.
f. Bei Rücklastschriften erhebt FACTORY eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-
€ inkl. der anfallenden Bankgebühren.
g. Änderungen der Bankverbindung oder der Adresse sind FACTORY unverzüglich
mitzuteilen. Eventuell anfallende Kosten bei Nachforschungsanträgen gehen auf Lasten
des Mitglieds.
h. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im
Falle einer Änderung des gesetzlichen Steuersatzes ist FACTORY berechtigt, den
Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die resultierende Betragsänderung
berechtigt das Mitglied nicht, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
i. FACTORY kann die jeweiligen gültigen Mitgliedsbeiträge einmal jährlich mit einer
Ankündigungsfrist von zwei Monaten zu erhöhen.
i. Im Falle der Preiserhöhung steht dem
Mitglied das Recht zu, den Vertrag außerordentlich unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat zum nächsten Monatsende aufzukündigen, in dem die Preiserhöhung
mitgeteilt wurde, jedoch frühestens zum Ablauf des Zeitraums, in dem der bisherige
Beitrag gilt.
ii. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt
nicht, wenn die Preiserhöhung nur unwesentlich über den Anstieg der allgemeinen
Lebensunterhaltskosten hinausgeht.

4) Ruhen der Mitgliedschaften
a. Ein Ruhen der Mitgliedschaft ist frühestens nach Ablauf der Erstlaufzeit und für
maximal 1 Monat pro Jahr möglich. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Eines Monats
in Schriftform bei der FACTORY einzureichen.
b. Hiervon ausgenommen sind Erkrankungen/Verletzungen von voraussichtlich
mindestens einem Monat Dauer. Nach Vorlage eines ärztlichen Attests kann die
Mitgliedschaft kann die Mitgliedschaft auch vor Ablauf der Erstlaufzeit ruhen.
c. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Länge der Ruhezeit.
d. Eine vorübergehende Verminderung der Nutzung aus gesundheitlichen,
geschäftlichen, privaten oder sonstigen Gründen berechtigt das Mitglied nicht zur
Kündigung.
e. Es fällt keine Ruhezeitgebühr an.

5) Kündigung und Vertragsverlängerung
a. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten spätestens einen Monat vor Vertragsende
kündbar, jedoch frühestens zum Ende der Erstlaufzeit (6 Monaten).
b. FACTORY Kids-Mitgliedschaften haben eine Laufzeit von 1 Monat und sind mit
einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende kündbar.
c. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft um die vereinbarte
Erstlaufzeit, die FACTORY Kids Mitgliedschaft um 1 Monat. Die Kündigungsfrist bleibt
hiervon unberührt.
d. Die Kündigung bedarf in Schriftform. Sie kann per Post, per E-Mail oder persönlich
an die FACTORY zugestellt werden.
i. Kündigungen per E-Mail sind nur mit
handschriftlicher Unterschrift gültig.
e. Maßgeblich für die Gültigkeit der Kündigung ist ihr Zugang.
f. FACTORY kann die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung im
Fall eines schweren oder wiederholten Verstoßes gegen den Vertrag, die allgemeinen
Vertragsbedingungen und/oder die Hausordnung fristlos kündigen.
i. Ein schwerer Verstoß liegt insbesondere
dann vor, wenn das Clubmitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Anweisungen
des Personals verstößt, dem Unternehmen Schaden zufügt und/oder die körperliche
und/oder seelische Unversehrtheit anderer Mitglieder gefährdet.
ii. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die
Schwere des Verstoßes ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.
iii. Das Mitglied ist in diesem Falle verpflichtet,
für die Zeit vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum vereinbarten Vertragsende 100 % der
vereinbarten Vertragssumme zu zahlen.

6) Datenschutz und -nutzung
a. FACTORY speichert personenbezogene Daten entsprechend §§ 28,29 BDSG und
nutzt diese lediglich zu internen Zwecken.
b. Das Mitglied gewährt der FACTORY hiermit die Anfertigung und Nutzung von Bild-
und Videomaterial, in denen es mitunter prominent sicht- und erkennbar ist, im laufenden
Betrieb sowie bei besonderen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Örtlichkeiten
und Räumlichkeiten von der FACTORY.
c. Das Mitglied räumt der FACTORY ferner uneingeschränkte Nutzungsrechte aller in
den Räumlichkeiten und auf dem Gelände von der FACTORY angefertigten Bild- und
Videomaterialen ein.
i. Diese Materialien müssen die FACTORY
nach Anfrage zugänglich gemacht werden.

7) Haftungsausschluss
a. Das Mitglied bestätigt, körperlich, gesundheitlich und geistig den Anforderungen
zu entsprechen, die sich aus der Benutzung der Einrichtung von der FACTORY, aus
Durchführung der vereinbarten Programme und der Teilnahme an den Kursen ergeben.
b. Die Haftung von der FACTORY für Schäden an Gesundheit und/oder Eigentum,
die daraus entstehen, dass das Mitglied die Einrichtung von der FACTORY betritt, die
vereinbarten Programme durchgeführt und/oder an den angebotenen Kursen teilnimmt,
ist ausgeschlossen – ebenso die Haftung für selbstverschuldete Unfälle.
c. Für mitgebrachte Kleidung und für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere fürWertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für
Gegenstände in den Spinden der Umkleidekabine oder anderweitig in den
Räumlichkeiten der FACTORY aufbewahrten Dinge.

8) Gültigkeit der Bestimmung
a. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied
schriftlich mitgeteilt oder öffentlich zugänglich gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn
das Mitglied nicht schriftlich innerhalb eines Monats widerspricht.
b. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die restliche Vereinbarung
unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung als
vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
c. Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist Krefeld.
d. Gegen Forderungen von der FACTORY aus diesem Vertrag kann nur mit
unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

B & S Trainings Factory GmbH – Jörg Bednarzyk – Oberdießemer Str. 26, 47805 Krefeld